OLG Düsseldorf - Beschluß vom 17.11.1995 (5 Ss (OWi) 265/95 Ä (OWi) 173/95 I) - DRsp Nr. 1996/29374
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.11.1995 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 265/95 Ä (OWi) 173/95 I
DRsp Nr. 1996/29374
Der Führer eines Kfz, der aus einem Grundstück ausfährt und dabei einen Gehweg überquert, ist von seiner erhöhten Sorgfaltspflicht gegenüber Verkehrsteilnehmern auf dem Gehweg nicht deshalb befreit, weil diese sich dort verbotenerweise bewegen (hier: gegenüber einer erwachsenen Radfahrerin, die entgegen § 2 Abs. 1 und 5 StVO den Gehweg benutzt).