OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.11.1987 (5 Ss (OWi) 343/87 - 279/87 I) - DRsp Nr. 1997/1164
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.11.1987 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 343/87 - 279/87 I
DRsp Nr. 1997/1164
»Wer als verantwortlicher Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines zulässigen Güterfernverkehrs unterläßt, nimmt damit die voraussehbaren Verstöße auch dann billigend in Kauf, wenn ihm der Verstoß im Einzelfall vor seiner Begehung nicht zur Kenntnis gelangt.«