OLG Frankfurt/Main - 24.07.1995 (14 U 127/94) - DRsp Nr. 1998/1371
OLG Frankfurt/Main, vom 24.07.1995 - Aktenzeichen 14 U 127/94
DRsp Nr. 1998/1371
Abwägung der Betriebsgefahren bei unbewiesenem Verschulden beider Beteiligten, wenn das auf der linken Fahrbahn der Autobahn von hinten kommende Kfz eine Geschwindigkeit von 200 km/h hat und das gegnerische Kfz aus ungeklärten Gründen nicht ausschließlich auf der rechten Fahrbahn,. sondern nach links versetzt auf beiden Fahrbahnen fuhr (hier: hälftige Schadensteilung).