Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 25 km/h am 10.08.1994 auf der A 3 in der Gemarkung Kelsterbach auf eine Geldbuße in Höhe von 80,00 DM erkannt. Die Messung der Geschwindigkeit erfolgte mit dem Lasergeschwindigkeitsmeßgerät LTI 20/20, einer sogenannten Laserpistole.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Er rügt die Verletzung formellen - und materiellen Rechts.
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