Der Regierungspräsident in Darmstadt verhängte am 31. Januar 1994 gegen den Betroffenen ein Bußgeld von 250,-- DM. Außerdem ordnete er ein Fahrverbot von einem Monat an. Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, in der Ziegenhainer Straße in Alsfeld-Eudorf am 1.11.1993 um 16.57 Uhr innerorts mit einer Geschwindigkeit von mindestens 91 km/h gefahren zu sein.
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