OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.07.1978 (1 U 162/77) - DRsp Nr. 1994/9942
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.07.1978 - Aktenzeichen 1 U 162/77
DRsp Nr. 1994/9942
Der Sturz eines Fußgängers an einer erkennbar unebenen Stelle des Bürgersteigs rechtfertigt keinen Anscheinsbeweis dafür, daß eine gefährliche Vertiefung vorgelegen habe. Vielmehr ist es Sache des Verletzten, die Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen er einen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten ableitet.