OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.05.1995 (1 U 13/94) - DRsp Nr. 1997/1651
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.05.1995 - Aktenzeichen 1 U 13/94
DRsp Nr. 1997/1651
Reißt ein PKW-Fahrer vor dem Anstoß eines schleudernden Fahrzeugs gegen seine Fahrertür instinktiv das linke Bein hoch und trifft infolge des dabei erfolgenden Anstoßes seines bereits degenerativ veränderten Knies gegen das Armaturenbrett oder das Lenkrad eine Knieinnenverletzung mit Meniskusabriß ein, so haftet der schleudernde Verkehrsteilnehmer auch für die sich daraus ergebenden weiteren Schäden.