OLG Hamburg - Beschluß vom 16.05.1995
1 Ss 6/95 OWi
Normen:
StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1996, 154

OLG Hamburg - Beschluß vom 16.05.1995 (1 Ss 6/95 OWi) - DRsp Nr. 1996/22150

OLG Hamburg, Beschluß vom 16.05.1995 - Aktenzeichen 1 Ss 6/95 OWi

DRsp Nr. 1996/22150

Bei einer Messung mit einer Laserpistole über eine Distanz von 240 m bei Dunkelheit hat der Tatrichter sich nachvollziehbar zu vergewissern, daß auch unter Berücksichtigung der besonderen Meßsituation eine korrekte Messung erfolgt ist, insbesondere ob ein geeigneter Meßpunkt mit Erfolg angepeilt wurde und warum dies trotz der äußeren Widrigkeiten ausreichend sicher festzustellen war.

Normenkette:

StVO § 3 ;
Fundstellen
DAR 1996, 154