OLG Hamburg - Beschluß vom 16.05.1995 (II - 158/95 - 1 Ss 6/95 OWi) - DRsp Nr. 1996/3814
OLG Hamburg, Beschluß vom 16.05.1995 - Aktenzeichen II - 158/95 - 1 Ss 6/95 OWi
DRsp Nr. 1996/3814
Wenn die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges mit einer Laserpistole bei Dunkelheit über eine Entfernung von mehr als 240 m gemessen wurde, muß das AG sich vergewissern und in den Urteilsgründen darlegen, daß die Messung korrekt erfolgt ist.