OLG Hamburg - Urteil vom 07.11.1995 (7 U 59/95) - DRsp Nr. 1997/5965
OLG Hamburg, Urteil vom 07.11.1995 - Aktenzeichen 7 U 59/95
DRsp Nr. 1997/5965
Gesichtspunkte für die Ermittlung des Erwerbsschadens einer Gastwirtin, die wenige Monate nach Eröffnung ihres Gaststättenbetriebs verletzungsbedingt erwerbsunfähig wird:bisheriger Reingewinn als Bemessungsgrundlage?Perspektiven und Bedingungen, auch im Vergleich innerhalb der Branche?einschlägige Erfahrungen im eigenen Berufsleben?Unterstellung hypothetischer beruflicher Zukunft als Arbeitnehmerin?Schadensgeringhaltungspflicht zur Vermeidung ausfallbedingten Einnahmerückgangs?