OLG Hamm - 31.10.1978 (1 Ss OWi 2623/78) - DRsp Nr. 1994/10946
OLG Hamm, vom 31.10.1978 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 2623/78
DRsp Nr. 1994/10946
Die Geschwindigkeitsmessung von einem nebenher fahrenden Polizeifahrzeug aus ist zulässig, wenn die Fahrzeuge auf gleicher Höhe fahren, deren Einhaltung zuverlässig beobachtet werden kann und im übrigen - bis auf den entfallenden gleichbleibenden Abstand - die für die Geschwindigkeitsmessung mittels Nachfahren entwickelten Anforderungen erfüllt sind.