OLG Hamm - Beschluß vom 21.03.1978 (2 Ss OWi 614/78) - DRsp Nr. 1994/10964
OLG Hamm, Beschluß vom 21.03.1978 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 614/78
DRsp Nr. 1994/10964
Das als "Rechtsbeschwerde" bezeichnete Rechtsmittel eines Angeklagten, gegen den die Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21StVG) zugelassen war, der aber nach durchgeführter Hauptverhandlung nur wegen einer Zuwiderhandlung nach § 4StVZO zu einer Geldbuße verurteilt wurde, ist als Berufung zu behandeln.