OLG Hamm - Urteil vom 06.05.1987
13 U 157/66
Normen:
StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
r+s 1988, 199

OLG Hamm - Urteil vom 06.05.1987 (13 U 157/66) - DRsp Nr. 1994/10685

OLG Hamm, Urteil vom 06.05.1987 - Aktenzeichen 13 U 157/66

DRsp Nr. 1994/10685

Ein Kraftfahrer darf bei Dunkelheit auch auf Autobahnen nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Er muß seine Geschwindigkeit jedoch nicht auf solche Hindernisse einstellen, die gemessen an den jeweils herrschenden Sichtbedingungen erst außergewöhnlich spät zu erkennen sind.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 1 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision der Kl. durch Beschl. v. 15.3.1988 - VI ZR 208/87 - nicht angenommen.

Fundstellen
r+s 1988, 199