»Nach §
Welche Voraussetzungen seines Anspruchs der Bereicherungsgläubiger zu beweisen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; es gibt keine festen Beweisregeln für § 812 Abs. 1 BGB .. . Wenn Ä wie hier Ä die Zahlung auf eine Nichtschuld behauptet wird, muß nach allg. Meinung bewiesen werden, daß die Schuld nicht bestanden hat oder später weggefallen ist .. . Daraus könnte der Schluß zu ziehen sein, der Versicherer müsse beweisen, daß ein Diebstahl nicht stattgefunden hat, sondern vorgetäuscht worden ist.
Andererseits sind für den umgekehrten Fall, daß der VersNehmer den Diebstahl nachzuweisen hat, seit langem gewisse Erleichterungen anerkannt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|