OLG Hamm - Urteil vom 27.09.1978 (4 Ss 818/77) - DRsp Nr. 1994/10951
OLG Hamm, Urteil vom 27.09.1978 - Aktenzeichen 4 Ss 818/77
DRsp Nr. 1994/10951
Fahrlässiges Verhalten fällt einem Fahrschüler, der sich an die Anweisungen seine Fahrlehrers hält, nur dann zur Last, wenn er einen Fahrfehler begeht, den er nach Maßgabe seines subjektiven Wissens und Könnens unschwer hätte vermeiden können.