OLG Karlsruhe vom 04.03.1987
1 U 224/86
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1988, 414

OLG Karlsruhe - 04.03.1987 (1 U 224/86) - DRsp Nr. 1994/11428

OLG Karlsruhe, vom 04.03.1987 - Aktenzeichen 1 U 224/86

DRsp Nr. 1994/11428

1. Schließen die Parteien eines Fahrzeugmietvertrages die Haftung des Mieters für schuldhafte Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs gegen Zahlung eines Entgelts aus, so ist der Vermieter verpflichtet, die Haftungsbefreiung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung auszugestallten. 2. Der berechtigte Fahrzeugführer ist in den Schutzbereich des Mietvertrags einbezogen. 3. Ein Kraftfahrer, der während des Fahrens im Führerhaus intensiv nach Gegenständen sucht und dadurch infolge von Unaufmerksamkeiten von der Fahrbahn abkommt und gegen eine Laterne stößt, handelt grob fahrlässig und ist dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Hinweise: