OLG Karlsruhe - Beschluß vom 13.03.1978 (1 Ss 470/77) - DRsp Nr. 1994/11560
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13.03.1978 - Aktenzeichen 1 Ss 470/77
DRsp Nr. 1994/11560
Wer nur aus vorübergehender Verärgerung ein schnelleres Fahrzeug einmal nicht überholen lassen will, ärgert zwar den hiervon Betroffenen, ohne daß dieses Verhalten sogleich als besonders verwerflich und damit als kriminelles Unrecht empfunden wird.