I.
Das Amtsgericht Bühl hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 06.02.1995 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Geldbuße von DM 250,-- festgesetzt. Die Verhängung eines - noch im Bußgeldbescheid neben dieser Geldbuße für die Dauer von einem Monat angeordneten - Fahrverbotes ist unterblieben.
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