I.
Dem Betroffenen wurde mit Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums K.- Zentrale Bußgeldstelle B.n - vom 27.10.2003 vorgeworfen, er habe am 01.10.2003 um 11.05 Uhr auf der Bundesautobahn 5 von Karlsruhe Richtung Basel fahrend als Führer des LKW DB mit dem amtlichen Kennzeichen im Bereich km 746,0 bis km 783,0 die dort für Lastkraftwagen geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 54 km/h überschritten. Gegen ihn wurden eine Geldbuße in Höhe von 275 ± sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten festgesetzt.
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