OLG Karlsruhe - Beschluß vom 26.02.1987
4 Ss 30/87
Normen:
OWiG § 5 ; StGB § 51 Abs. 3 ; StVG § 24a;
Fundstellen:
NStZ 1987, 371

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 26.02.1987 (4 Ss 30/87) - DRsp Nr. 1995/8746

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26.02.1987 - Aktenzeichen 4 Ss 30/87

DRsp Nr. 1995/8746

»1. Eine grenzüberschreitende Fahrt nach Alkoholgenuß (§ 24 StVG) ist eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn; sie kann nicht unter Berufung auf den Gebietsgrundsatz des § 5 OWiG in eine im Inland und eine im Ausland begangene Ordnungswidrigkeit aufgespalten werden. 2. Wird die Tat in beiden Staaten verfolgt, gebietet der in § 51 Abs. 3 StGB enthaltene allgemeine Rechtsgedanke die Anrechnung einer im Ausland verhängten Geldbuße, soweit sie vollstreckt ist.«

Normenkette:

OWiG § 5 ; StGB § 51 Abs. 3 ; StVG § 24a;
Fundstellen
NStZ 1987, 371