OLG Karlsruhe - Urteil vom 21.12.1995
2 Ss 199/95
Normen:
StGB § 240 ;
Fundstellen:
Justiz 1996, 179
NJW 1996, 1551
VRS 91, 29

OLG Karlsruhe - Urteil vom 21.12.1995 (2 Ss 199/95) - DRsp Nr. 1996/22342

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.1995 - Aktenzeichen 2 Ss 199/95

DRsp Nr. 1996/22342

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.1995 (NJW 1995, 1141 = NStZ 1995, 275) folgt nicht, daß auch Straßenblockaden mittels eines quergestellten PKW oder anderer technischer Hilfsmittel nicht als Nötigung bestraft werden können. Dabei kann nicht isoliert auf die Wirkung einer Straßensperre auf den davon Betroffenen abgestellt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Verhalten des Täters als aktives Tun mit gewisser Kraftentfaltung darstellt.

Normenkette:

StGB § 240 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht Freiburg verurteilte am 13.01.1995 den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 60,-- DM. Durch Urteil vom 04.05.1995 hob das Landgericht Freiburg auf die Berufung des Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts Freiburg auf und sprach den Angeklagten aus rechtlichen Gründen von dem Vorwurf frei. Die Revision der Staatsanwaltschaft hat vorläufigen Erfolg.

II.

Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen: