OLG Koblenz - 10.11.1995 (10 U 118/95) - DRsp Nr. 1997/1701
OLG Koblenz, vom 10.11.1995 - Aktenzeichen 10 U 118/95
DRsp Nr. 1997/1701
Beantwortet der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige die Fragen zur Vorsteuerabzugsberechtigung und Zugehörigkeit des Kfz zum Betriebsvermögen mit "Nein", obwohl dies nach dem damaligen Stand der Buchführung der Fall war, so führt diese Obliegenheitsverletzung zur Leistungsfreiheit des Versicherers.