OLG Koblenz - 15.03.1995 (5 W 146/95) - DRsp Nr. 1996/29809
OLG Koblenz, vom 15.03.1995 - Aktenzeichen 5 W 146/95
DRsp Nr. 1996/29809
Macht ein Kläger aus einem Pkw-Kaufvertrag nur eine pauschale Schadensersatzforderung (hier: 15 %) sowie einen Verzögerungsschaden geltend und erhebt der Beklagte Wandlungswiderklage, mit der er den beiden Schadensposten des Klägers die vertragliche Grundlage entziehen entziehen will, so erhöht die Widerklage nicht den Streitwert.