OLG Koblenz - Urteil vom 09.02.1995 (5 U 822/94) - DRsp Nr. 1996/3991
OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.1995 - Aktenzeichen 5 U 822/94
DRsp Nr. 1996/3991
Gibt ein Autoverkäufer an, ein Fahrzeug habe optische Mängel, so sichert er damit nicht umgekehrt zu, daß das Fahrzeug im übrigen technisch mangelfrei sei, wofür er also einstehen wolle.