OLG Köln vom 15.12.1982
2 U 53/82
Normen:
BGB § 433, § 463 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)226a-c
MDR 1983, 489
VersR 1983, 863

OLG Köln - 15.12.1982 (2 U 53/82) - DRsp Nr. 1992/9801

OLG Köln, vom 15.12.1982 - Aktenzeichen 2 U 53/82

DRsp Nr. 1992/9801

Kfz - Verkauf unter Gebrauchtwagen - Inzahlungnahme: (a-c) bei Abschluß eines Kaufvertrags und eines davon getrennten Vermittlungsauftrags über den inzahlunggenommenen Wagen Anspruch des Verkäufers auf den Restkaufpreis nach fristloser Kündigung des Vermittlungsauftrags wegen arglistigen Verschweigens eines Vorunfalls durch den Käufer (b) auch dann, wenn der hinsichtlich des Unfalls gutgläubige Verkäufer den Wagen weiterveräußert, aber vom Drittkäufer kulanzweise zurückgenommen hat; (c) unter Ausschluß eines weitergehenden Anspruchs auf Ersatz entgangenen Weiterveräußerungsgewinns.

Normenkette:

BGB § 433, § 463 ;