Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 DM verurteilt. Es hat dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und seinen Führerschein eingezogen sowie angeordnet, daß dem Angeklagten vor Ablauf von 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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