OLG Köln - Beschluß vom 19.05.1978 (3 Ss 344/78) - DRsp Nr. 1994/12603
OLG Köln, Beschluß vom 19.05.1978 - Aktenzeichen 3 Ss 344/78
DRsp Nr. 1994/12603
Demjenigen, der versehentlich eine Autobahneinfahrt als Ausfahrt benutzt und nach Bemerken des Irrtums unter größter Vorsicht zurückfährt, ist der objektive Verstoß gegen § 18 Abs. 7StVO nicht als rechtswidrige Ordnungswidrigkeit anzulasten.