OLG Köln - Beschluß vom 23.12.1981
3 Ss 984/81
Normen:
StVO § 8 ;
Fundstellen:
VRS 62, 303

OLG Köln - Beschluß vom 23.12.1981 (3 Ss 984/81) - DRsp Nr. 1994/12531

OLG Köln, Beschluß vom 23.12.1981 - Aktenzeichen 3 Ss 984/81

DRsp Nr. 1994/12531

Außerhalb von Autobahnen und Kraftfahrstraßen erstreckt sich das Vorfahrtsrecht einer durchgehenden Fahrbahn auch auf einen nebenher laufenden Beschleunigungsstreifen. Der Wartepflichtige, der den Beschleunigungsstreifen benutzt, darf jedoch in der Regel darauf vertrauen, daß diese Spur für den einmündenden Verkehr freigehalten wird.

Normenkette:

StVO § 8 ;
Fundstellen
VRS 62, 303