Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Praxisleitfaden
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Specials
Klimakleber
Unfallflucht
Strategie OWI
Neuer Bußgeldkatalog (Stand: 13.10.2021)
Die Straßenverkehrsnovelle 2021
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Praxisleitfaden
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Specials
Klimakleber
Unfallflucht
Strategie OWI
Neuer Bußgeldkatalog (Stand: 13.10.2021)
Die Straßenverkehrsnovelle 2021
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Rechtsprechung
1987
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 26.05.1987
Ss 310/86
Normen:
GG
Art.
46
;
OWiG
§
46
;
Fundstellen:
NStZ 1987, 564
ZfS 1988, 32
OLG Köln - Beschluß vom 26.05.1987 (Ss 310/86) - DRsp Nr. 1994/12361
OLG Köln,
Beschluß
vom 26.05.1987
- Aktenzeichen Ss 310/86
DRsp Nr. 1994/12361
Die Immunität eines Abgeordneten hindert nicht die Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Normenkette:
GG
Art.
46
;
OWiG
§
46
;
Fundstellen
NStZ 1987, 564
ZfS 1988, 32
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
online
Bestellformular
Testzeitraum: 14 Tage
Bezugszeitraum: 12 Monate
19,95 € mtl. zzgl. USt
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen