OLG Köln - Urteil vom 11.07.1995 (9 U 390/94) - DRsp Nr. 1996/29467
OLG Köln, Urteil vom 11.07.1995 - Aktenzeichen 9 U 390/94
DRsp Nr. 1996/29467
1. Die Tatsache allein, daß die Partner des Versicherungsvertrages nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles zunächst über die Schadenhöhe verhandeln und in diesem Zusammenhang auch Sachverständigengutachten einholen, vermag noch nicht den Anschein zu wecken, daß auf die Durchführung eines förmlichen Sachverständigenverfahrens nach § 14AKB verzichtet werde.
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