OLG Köln - Urteil vom 19.09.1995 (9 U 50/94) - DRsp Nr. 1996/29822
OLG Köln, Urteil vom 19.09.1995 - Aktenzeichen 9 U 50/94
DRsp Nr. 1996/29822
Der Versicherungsnehmer, ein 19-jähriger Betreiber einer Autovermietung, hat keinen Schadenersatzanspruch gegen den Versicherer Versicherer wegen schuldhaft falscher Beratung durch den Versicherungsagenten, die darin liegen soll, daß der Versicherungsagent den Versicherungsnehmer bei Abschluß einer Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung nicht auf die Notwendigkeit einer besonderen Veruntreuungsversicherung für Kfz hingewiesen hat, die das Unterschlagungsrisiko deckt, - wenn dem Versicherungsnehmer in der Person seines Vaters eine in Versicherungsfragen für Mietfahrzeuge bewanderte Person zur Seite gestanden hat, deren Beratungsbedürfnis damit aus der Sicht des Versicherungsagenten äußerst gering war,
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