OLG Naumburg - 30.03.1995 (4 U 260/94) - DRsp Nr. 1997/1732
OLG Naumburg, vom 30.03.1995 - Aktenzeichen 4 U 260/94
DRsp Nr. 1997/1732
Das Gleisbett einer Straßenbahn, das durch Grünstreifen von den Fahrbahnen einer Straße getrennt ist, gehört an einem hochfrequentierten, Teile eines Neubaugebiets verbindenden Fußgängerüberweg für Fußgänger und Radfahrerverkehr zum Verkehrsraum einer öffentlichen Straße, so daß der Einwand eines unabwendbaren Ereignisses eröffnet ist.