OLG Naumburg vom 30.03.1995
4 U 260/94
Normen:
HpflG § 1 ;
Fundstellen:
VersR 1996, 1293

OLG Naumburg - 30.03.1995 (4 U 260/94) - DRsp Nr. 1997/1732

OLG Naumburg, vom 30.03.1995 - Aktenzeichen 4 U 260/94

DRsp Nr. 1997/1732

Das Gleisbett einer Straßenbahn, das durch Grünstreifen von den Fahrbahnen einer Straße getrennt ist, gehört an einem hochfrequentierten, Teile eines Neubaugebiets verbindenden Fußgängerüberweg für Fußgänger und Radfahrerverkehr zum Verkehrsraum einer öffentlichen Straße, so daß der Einwand eines unabwendbaren Ereignisses eröffnet ist.

Normenkette:

HpflG § 1 ;
Fundstellen
VersR 1996, 1293