Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung um 51 km/h) eine Geldbuße von 200,- DM festgesetzt und ihm für die Dauer eines Monats verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge - wie die Urteilsgründe zweifelsfrei ergeben, jeder Art - zu führen. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen bleibt erfolglos.
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