Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung" (gemeint: vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Mit seiner Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene der Sache nach die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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