OLG Rostock - 15.06.1995 (3 W 46/95) - DRsp Nr. 1996/29485
OLG Rostock, vom 15.06.1995 - Aktenzeichen 3 W 46/95
DRsp Nr. 1996/29485
Bei der Prüfung der Unvoreingenommenheit eines wegen Befangenheit abgelehnten Sachverständigen kommt es nicht darauf an, ob der Sachverständige wirklich voreingenommen ist, vielmehr ist entscheidend, ob ein objektiver Dritter die Befürchtung haben kann, der Sachverständige werde nicht unparteilich sein.