OLG Saarbrücken - Beschluß vom 22.09.1995 (Ss 69/95 (98/95)) - DRsp Nr. 1996/29489
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22.09.1995 - Aktenzeichen Ss 69/95 (98/95)
DRsp Nr. 1996/29489
Bei Feststellungen zur TatzeitÄBlutalkoholkonzentration muß das tatrichterliche Urteil neben der Angabe der Tatzeit auch Angaben zum Trinkende, zum Zeitpunkt der Blutentnahme sowie Angaben dazu, welche Blutalkoholkonzentration für den Entnahmezeitpunkt festgestellt wurde, wurde, enthalten. Ferner sind, falls eine Rückrechnung in Betracht kommt, die hierfür zugrunde gelegten Abbauwerte mitzuteilen.