OLG Saarbrücken - Beschluß vom 28.09.1995 (Ss (B) 87/95 (117/95)) - DRsp Nr. 1996/29488
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 28.09.1995 - Aktenzeichen Ss (B) 87/95 (117/95)
DRsp Nr. 1996/29488
1. Von der Verhängung eines Regelfahrverbots nach § 25 Abs. 1 S. 2 StVG kann abgesehen werden, wenn sie für den Betroffenen eine Härte ganz außergewöhnlicher Art darstellt oder wenn ein eingeschränktes Fahrverbot oder die Festsetzung einer höheren Geldbuße ausreichen.2. Die Anordnung des Fahrverbots kann als besondere Härte erscheinen, wenn der Betroffene seit langer Zeit ohne Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat und als selbständiger ZweiradÄMechanikermeister durch das Fahrverbot in der Ausübung seines Berufs besonders beeinträchtigt sein kann.