OLG Saarbrücken - Urteil vom 06.12.1995
5 U 955/94Ä88
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
r+s 1996, 47

OLG Saarbrücken - Urteil vom 06.12.1995 (5 U 955/94Ä88) - DRsp Nr. 1996/29486

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.12.1995 - Aktenzeichen 5 U 955/94Ä88

DRsp Nr. 1996/29486

Der Rspr., die sachverständigen Feststellungen zur Überlagerung von Kopierspuren durch Gebrauchsspuren ein ausschlaggebendes Gewicht für den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung der KfzÄEntwendung beimißt, kann nicht vorbehaltlos gefolgt werden. Sachverständige Feststellungen, ob und in welchem Maße ein kopierter Schlüssel nach Fertigung von Nachschlüsseln gebraucht worden ist, sind im allgemeinen nur mit erheblichen, ihren Beweiswert beeinflussenden Einschränkungen möglich.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 286 ;
Fundstellen
r+s 1996, 47