OLG Saarbrücken - Urteil vom 20.04.2023
3 U 7/23
Normen:
BGB § 253; BGB § 843; ZPO § 287; StVG § 7; StVG § 11;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 10.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 24/20

Höhe des Haushaltsführungsschaden nach VerkehrsunfallHöhe des Schmerzensgeldes nach instabiler Fraktur eines Lendenwirbelkörpers mit 3- wöchiger stationärer Behandlung und anschließender Reha mit erheblichen Bewegungseinschränkungen über 3 Monate und verbleibenden erheblichen bewegungsabhängigen Schmerzen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 3 U 7/23

DRsp Nr. 2023/5942

Höhe des Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall Höhe des Schmerzensgeldes nach instabiler Fraktur eines Lendenwirbelkörpers mit 3- wöchiger stationärer Behandlung und anschließender Reha mit erheblichen Bewegungseinschränkungen über 3 Monate und verbleibenden erheblichen bewegungsabhängigen Schmerzen

Zur Schätzung der haushaltsspezifischen MdE bei der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens.

Bei einer instabilen Fraktur eines Lendenwirbelkörpers mit 3-wöchiger stationärer Behandlung und anschließender Reha mit erheblichen Bewegungseinschränkungen über 3 Monate und verbleibenden erheblichen bewegungsabhängigen Schmerzen ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 € angemessen.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10.3.2022 - 10 O 24/20 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den Betrag von 10.000,- € hinaus ein weiteres Teilschmerzensgeld von 5.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2018 zu zahlen.