OLG Stuttgart - Beschluß vom 29.05.1995 (2 W 3/95) - DRsp Nr. 1996/4054
OLG Stuttgart, Beschluß vom 29.05.1995 - Aktenzeichen 2 W 3/95
DRsp Nr. 1996/4054
Nimmt der gerichtliche Sachverständige ohne vorherige Verständigung der Parteien eine Ortsbesichtigung vor, oder entfaltet er eigene Ermittlungsaktivitäten, die sich aus seiner Sicht und Kenntnis aufdrängen, bietet dies keinen Grund für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.