OLG Stuttgart - Urteil vom 10.07.1987
2 U 307/86
Normen:
BGB § 823 Abs. 1, § 249 ; BUrlG § 7 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1988, 151
r+s 1988, 151

OLG Stuttgart - Urteil vom 10.07.1987 (2 U 307/86) - DRsp Nr. 1994/13459

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.1987 - Aktenzeichen 2 U 307/86

DRsp Nr. 1994/13459

Der zum Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall Verpflichtete hat dem Arbeitgeber eines zeitweilig arbeitsunfähigen Angestellten das Urlaubsentgelt zu ersetzen, das der Arbeitgeber wahrend Urlaubstagen zahlt, auf die der Anspruch wahrend der Arbeitsunfähigkeit entstand und die nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit genommen werden.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1, § 249 ; BUrlG § 7 Abs. 3 ;

Hinweise:

Zu der Rechtsprechung des BAG, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsabgeltung vgl. Rummel, NZA 1986, 383.

Fundstellen
NJW-RR 1988, 151
r+s 1988, 151