Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.
I.
Gegen den Betroffenen wurde durch Bußgeldbescheid des Kreises N2 vom 28.04.2008 eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. In dem Bußgeldbescheid heißt es u. a.:
"…Ihnen wird vorgeworfen, am 25.01.2008 um 14.00 Uhr in N2, L-Straße als Führer und Halter des PKW BMW #### folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § 24 StVG * begangen zu haben:
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