OVG Lüneburg - Urteil vom 29.12.1993
12 L 2033/93
Normen:
StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 15b Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZfS 1994, 230

OVG Lüneburg - Urteil vom 29.12.1993 (12 L 2033/93) - DRsp Nr. 1995/3917

OVG Lüneburg, Urteil vom 29.12.1993 - Aktenzeichen 12 L 2033/93

DRsp Nr. 1995/3917

Die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen steht fest, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nachweislich regelmäßig Rauschmittel konsumiert und ein Gutachten einer MPU Befunde ergibt, die den Schluß rechtfertigen, daß ernstliche, nicht weiter klärbare Zweifel bestehen, der Fahrerlaubnisinhaber werde rauschbedingt als Fahrzeugführer keine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen.

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 15b Abs. 1 ;
Fundstellen
ZfS 1994, 230