BayObLG - Urteil vom 15.11.1985
RReg 1 St 156/85
Normen:
StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen:
DAR 1986, 238 (Rüth)

Pflicht zum Herabsetzen der Geschwindigkeit bei Kindern am Straßenrand

BayObLG, Urteil vom 15.11.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 156/85

DRsp Nr. 1998/9462

Pflicht zum Herabsetzen der Geschwindigkeit bei Kindern am Straßenrand

Ein Kraftfahrer, der auf ein außerorts am linken Fahrbahnrand stehendes sechsjähriges Kind zufährt, das zu einem aus entgegengesetzter Richtung nahenden Fahrzeug hinblickt, muß sich darauf einstellen, einen Unfall auch dann vermeiden zu können, wenn das Kind hinter dem entgegenkommenden Fahrzeug unachtsam über die Fahrbahn läuft, und hat deshalb bei Annäherung seine Geschwindigkeit erheblich, notfalls bis zur Schrittgeschwindigkeit herabzusetzen.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen
DAR 1986, 238 (Rüth)