Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter Abänderung des am 27.05.2016 verkündeten Urteils der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam verurteilt, an die Klägerin 7.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2012 sowie 342,48 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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