Am 1. Juni 1983 erlitt der Kläger bei einem Verkehrsunfallauf der Transit-Autobahn Hirschberg-Berlin als Beifahrer in dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw seines Schwiegervaters M. schwere Verletzungen. Der 71 Jahre alte M., der das Fahrzeug führte, war ohne Fremdeinwirkung von der Fahrbahn abgekommen. Das Fahrzeug war zunächst gegen eine Fahrbahnbegrenzungssäule gestoßen und anschließend gegen den Betonsockel eines Ausfahrtschildes geprallt. M. war während des Unfallgeschehens ohne Bewußtsein.
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