Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des Landgerichts München I - 31. Zivilkammer - vom 9. August 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 307,04 € festgesetzt.
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