OLG Köln - Urteil vom 17.03.2015
9 U 75/14
Normen:
AFB 02 § 11 Nr. 3; VVG § 56 a.F.;
Fundstellen:
NJW 2015, 6
NJW-RR 2015, 986
NZBau 2015, 5
NZBau 2015, 773
VersR 2015, 1161
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 09.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 469/09

Quotale Kürzung der Versicherungsleistung in der Gebäudeversicherung wegen Unterversicherung

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2015 - Aktenzeichen 9 U 75/14

DRsp Nr. 2015/7271

Quotale Kürzung der Versicherungsleistung in der Gebäudeversicherung wegen Unterversicherung

Ist der Versicherungsvertrag in der Gebäudeversicherung mit Hilfe einer Versicherungsmaklerin zustande gekommen, so muss sich der Versicherungsnehmer deren zu niedrige Ermittlung des Gebäudewerts mit der Folge einer quotalen Kürzung der Versicherungsleistung im Schadensfalls zurechnen lassen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.04.2014 - 20 O 469/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AFB 02 § 11 Nr. 3; VVG § 56 a.F.;

Gründe

I.

1. 2. 1. 2.