OLG Karlsruhe - Urteil vom 14.09.2004
8 U 97/04
Normen:
BGB § 275 Abs. 1 ; BGB § 276 ; BGB § 311a Abs. 2 (n.F.) ;
Fundstellen:
MDR 2005, 443
NJW 2005, 989
OLGReport-Karlsruhe 2005, 33
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 05.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 81/03

Rechte des Käufers bei vorübergehender Unmöglichkeit und Umfang der Nachforschungspflicht der daraus resultierenden Sorgfaltsanforderungen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004 - Aktenzeichen 8 U 97/04

DRsp Nr. 2004/17805

Rechte des Käufers bei vorübergehender Unmöglichkeit und Umfang der Nachforschungspflicht der daraus resultierenden Sorgfaltsanforderungen

»1. Steht in Fällen anfänglicher Unmöglichkeit wegen eines Rechtsmangels eine vorübergehende Unmöglichkeit der dauerhaften Unmöglichkeit gleich, bestimmen sich die Rechte des Käufers aus § 311a Abs. 2 Satz 1 BGB n. F.. 2. Der Umfang der Nachforschungspflicht und der daraus resultierenden Sorgfaltsanforderungen im gewerblichen PKW-Handel im Internet.«

Normenkette:

BGB § 275 Abs. 1 ; BGB § 276 ; BGB § 311a Abs. 2 (n.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien sind gewerbsmäßige Autohändler.

Sie streiten um Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung und Auslagenersatz aus einem PKW-Kaufvertrag.

Der Beklagte bot im Internet einen gebrauchten, erstmals 1995 zugelassenen PKW Mercedes-Benz E 200 zum Kauf an. Der Kläger fuhr zum Beklagten nach M. und schloss mit ihm am 14.03.2003 einen Kaufvertrag über das Fahrzeug, welches ihm nach Bezahlung des Kaufpreises von 6.600, -- EUR samt Kfz-Brief sofort übergeben wurde.

Der Kläger seinerseits bot das Fahrzeug in der Folge im Internet zu einem höheren Preis wiederum zum Kauf an, worauf ein weiterer Autohändler aus M. Interesse an dem PKW zeigte und ihn erwerben wollte.