OVG Saarland - Urteil vom 02.12.2009
1 A 472/08
Normen:
FeV a.F. § 11 Abs. 6; FeV a.F. § 11 Abs. 8; FeV a.F. § 14 Abs. 2 Nr. 2; FeV a.F. § 46 Abs. 1; FeV a.F. § 46 Abs. 3; RL 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; RL 2006/126/EG Art. 18; RL 91/439/EWG Art. 7 Abs. 1; RL 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; RL 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4; StVG § 3 Abs. 1; StVG § 3 Abs. 3; VwVfG § 47 Abs. 1 SL; VwVfG § 47 Abs. 3 SL;
Fundstellen:
DAR 2010, 416

Rechtfertigung eines Rückschlusses auf die fehlende Kraftfahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Anwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) a.F. auf vor dem 19.1.2009 erteilte EU-Fahrerlaubnisse; Umdeutung einer fehlerhaften einem Fahrerlaubnisinhaber das Recht zum Gebrauchmachen seiner EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet entziehenden Verfügung in eine das Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet untersagende Verfügung

OVG Saarland, Urteil vom 02.12.2009 - Aktenzeichen 1 A 472/08

DRsp Nr. 2009/28769

Rechtfertigung eines Rückschlusses auf die fehlende Kraftfahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Anwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) a.F. auf vor dem 19.1.2009 erteilte EU-Fahrerlaubnisse; Umdeutung einer fehlerhaften einem Fahrerlaubnisinhaber das Recht zum Gebrauchmachen seiner EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet entziehenden Verfügung in eine das Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet untersagende Verfügung

1. Der Rückschluss auf die fehlende Kraftfahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist gemäß § 11 Abs. 8 FeV nur dann gerechtfertigt, sofern dem Fahrerlaubnisinhaber zuvor eine genau bestimmte Frist gesetzt worden ist, innerhalb derer er das geforderte Gutachten beizubringen hat.